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Windkraft

Alternatives vs. Interimsverfahren in der Schallimmmissionsprognose von Windkraftanlagen

Seit Ende 2017 wird in NRW* innerhalb der Schallimmissionsprognose nicht mehr mit dem sogenannten „Alternativen Verfahren“ als Modell für die Schallausbreitung gerechnet – auch wenn dies gemäß der einschlägigen TA Lärm in Verbindung mit DIN ISO 9613-2 nach wie vor gesetzlich vorgeschrieben ist. Hintergrund war die 2014 veröffentlichte sogenannte „Uppenkamp-Studie“ , die durch Messungen nachwies, […]